AGB

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1. Geltungsbereich, Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt aller Verträge der Tischlerei Fabian Kaluza (Nachfolgend: Tischlerei Kaluza). Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) mit diesen Bedingungen einverstanden.

1.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten nur, wenn die Tischlerei Kaluza ihnen ausdrücklich zustimmt.

1.3 Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge:

  • Der Inhalt eines zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbarten Angebotstextes,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Vertragsschluss

Die Übergabe des Angebotstextes durch die Tischlerei Kaluza an den Kunden erfolgt freibleibend (unverbindlich). Der Vertrag zwischen der Tischlerei Kaluza und dem Kunden kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Tischlerei Kaluza in Textform zustande. Abweichend hiervon kommt der Vertrag spätestens mit der Leistungsausführung (insb. Erstellung von Mustern, Plänen, Visualisierungen) durch die Tischlerei Kaluza zustande.

3. Leistungsumfang Planung

In der vereinbarten Vergütung sind Planungsleistungen in dem folgenden Umfang umfasst:

  • Erstmaliges Erstellen von 2D Ansichtsplänen und Grundrissen.
  • Je Position des Angebotes zwei Planungsänderungen. Eine Übertragung oder Anrechnung dieser im Preis enthaltenen zwei Planungsänderungen pro Position auf andere Positionen ist ausgeschlossen.

4. Geänderte/zusätzliche Leistungen

Verlangt der Kunde eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist, gilt § 650b BGB.

5. Anpassung der Vergütung bei geänderten/zusätzlichen Planungsleistungen

Nicht vom Leistungssoll erfasste Planungsleistungen werden nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn vergütet.

Über den tatsächlichen Aufwand erstellt die Tischlerei Kaluza Stundenzettel mit Angabe von Datum, Leistungsort, Auftragsnummer, Art der Leistung, Name der Arbeitskraft, vertraglich vereinbarten Stundensatz und geleistete Arbeitsstunden. Es wird vermutet, dass der mit den so aufgestellten Stundenzetteln dokumentierte Aufwand den tatsächlichen Kosten der Tischlerei Kaluza inklusive angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn entspricht. Der Kunde kann nachweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer ausgefallen ist.

6. Anpassung der Vergütung bei geänderten/zusätzlichen Ausführungsleistungen

6.1 Die Höhe der Vergütung für reine Mengenänderungen richtet sich nach den vereinbarten Preisen.

6.2 Bei allen anderen geänderten/zusätzlichen Ausführungsleistungen, bestimmt sich die Vergütung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Als angemessen gilt, soweit nichts anderes vereinbart wird, ein Zuschlagsatz von 15 Prozent.

7. Stundensätze

Ist nach diesen Vertragsbedingungen oder den gesetzlichen Regelungen auf Stundensätze abzustellen, gelten die folgenden Stundensätze:

  • für Projektleiter: 75 €/Stunde
  • für Facharbeiter/Meister 65 €/Stunde
  • für Helfer 49 €/Stunde

8. Abnahme und Gefahrtragung

8.1 Die Abnahme der Leistungen der Tischlerei Kaluza unterliegt keiner Form.

8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Tischlerei Kaluza dem Kunden nach Fertigstellung schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Wenn der Kunde die Abnahme verweigert, werden beide Parteien eine Zustandsfeststellung durchführen.

8.3 Auf Verlangen der Tischlerei Kaluza erfolgen Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Teile der Gesamtleistung.

8.4 Die Gefahrtragung bis zur Abnahme richtet sich nach den Vorschriften des BGB.

9. Kündigung

9.1 Der Kunde kann bis zur Vollendung der Leistung den Vertrag jederzeit ohne Grund kündigen. Kündigt der Kunde ohne Grund, steht der Tischlerei Kaluza in diesem Fall die vereinbarte Vergütung zu. Sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie in Folge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft und ihres Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

9.2 Die Parteien sind beide berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen gemäß § 648a BGB.

9.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

9.4 Das Rücktrittsrecht des Kunden nach § 634 Nr. 3 BGB ist ausgeschlossen, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

10. Mängelhaftung und Verjährung

10.1 Die Gewährleistungsrechte richten sich nach dem BGB.

10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab der Abnahme, soweit sich nicht aus dem Gesetz eine längere Verjährungsfrist ergibt.

11. Vergütung, Rechnung und Zahlungsbedingungen

11.1 Für die Leistungen der Tischlerei Kaluza erhält diese eine Vergütung auf Basis der in ihrem Angebot vermerkten Preise. Es gilt der folgenden Zahlungsplan:

·   Mit Vertragsschluss: 30% der vereinbarten Vergütung

·   Mit Beginn der Ausführungsleistungen in der Werkstatt: 30% der vereinbarten Vergütung

·   Mit Abnahme und Schlussrechnungsstellung: 40% der vereinbarten Vergütung

Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 7 Werktage ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbar ist.

11.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Zahlungseingang bei der Tischlerei Kaluza maßgeblich.

12. Haftung

12.1 Die Tischlerei Kaluza haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Abweichend hiervon haftet die Tischlerei Kaluza im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, oder wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit die Haftung der Tischlerei Kaluza ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der Tischlerei Kaluza.

13. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

13.1 Die Abtretung einer gegen die Tischlerei Kaluza gerichteten Forderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Tischlerei Kaluza. §354a HGB bleibt unberührt.

13.2 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

14. Urheberecht

Soweit die erbrachten Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, vereinbaren die Parteien: Das Veröffentlichungsrecht hinsichtlich der Planung und des Bauwerks (z.B. durch Abdruck in Fachzeitschriften oder durch Aushängen in Ausstellungen) steht sowohl dem Kunden als auch der Tischlerei Kaluza zu. Derartigen Veröffentlichungen kann die andere Partei nur aus wichtigem Grunde widersprechen. Bei Veröffentlichungen durch den Kunden hat die Tischlerei Kaluza Anspruch darauf, als Planverfasser namentlich genannt zu werden.

15. Gerichtsstand/anwendbares Recht

15.1 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Viersen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seine Gültigkeit unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG).

16. Preisanpassung

Die Tischlerei Kaluza kann die mit dem Kunden vereinbarten Preise bei einer Erhöhung der Einkaufspreise für die Materialien anpassen. Steigerungen oder Senkungen der Materialpreise werden von der Tischlerei Kaluza durch den Vergleich von Lieferantenangeboten zum Zeitpunkt ihres Angebotes an den Kunden einerseits und Lieferantenangeboten zum Zeitpunkt der Bestellung der Materialien durch die Tischlerei Kaluza andererseits ermittelt und nachgewiesen. Der Vertragspreis wird in Höhe der Differenz zwischen den Lieferantenangeboten zum Zeitpunkt des Angebotes der Tischlerei Kaluza und zum Zeitpunkt der Bestellung der Materialien durch die Tischlerei Kaluza erhöht. Ein Preisanpassungsanspruch besteht nicht, wenn die Materialpreisabweichung unter 5 Prozent liegt.

17. Widerrufsbelehrung

17.1 Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Belehrung in Textform erhalten hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Tischlerei Fabian Kaluza (Hühnerkamp 6, 41366 Schwalmtal, 004921639897005, info@kaluza-tischlerei.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

17.2 Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die Tischlerei Kaluza diesem alle Zahlungen, die sie von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der Tischlerei Kaluza angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Tischlerei Kaluza eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Tischlerei Kaluza dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde der Tischlerei Kaluza einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde der Tischlerei Kaluza von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

18. Sonstiges

18.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

18.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Unwirksamkeit zu beheben bzw. die Lücke auszufüllen.

18.3 Die Tischlerei Kaluza ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

1. Geltungsbereich, Rangfolge

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt aller Verträge der Tischlerei Fabian Kaluza (Nachfolgend: Tischlerei Kaluza). Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber (nachfolgend: Kunde) mit diesen Bedingungen einverstanden.

1.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten nur, wenn die Tischlerei Kaluza ihnen ausdrücklich zustimmt.

1.3 Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge:

  • Der Inhalt eines zwischen den Parteien im Einzelfall vereinbarten Angebotstextes,
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

2. Vertragsschluss

Die Übergabe des Angebotstextes durch die Tischlerei Kaluza an den Kunden erfolgt freibleibend (unverbindlich). Der Vertrag zwischen der Tischlerei Kaluza und dem Kunden kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Tischlerei Kaluza in Textform zustande. Abweichend hiervon kommt der Vertrag spätestens mit der Leistungsausführung (insb. Erstellung von Mustern, Plänen, Visualisierungen) durch die Tischlerei Kaluza zustande.

3. Leistungsumfang Planung

In der vereinbarten Vergütung sind Planungsleistungen in dem folgenden Umfang umfasst:

  • Erstmaliges Erstellen von 2D Ansichtsplänen und Grundrissen.
  • Je Position des Angebotes zwei Planungsänderungen. Eine Übertragung oder Anrechnung dieser im Preis enthaltenen zwei Planungsänderungen pro Position auf andere Positionen ist ausgeschlossen.

4. Geänderte/zusätzliche Leistungen

Verlangt der Kunde eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist, gilt § 650b BGB.

5. Anpassung der Vergütung bei geänderten/zusätzlichen Planungsleistungen

Nicht vom Leistungssoll erfasste Planungsleistungen werden nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn vergütet.

Über den tatsächlichen Aufwand erstellt die Tischlerei Kaluza Stundenzettel mit Angabe von Datum, Leistungsort, Auftragsnummer, Art der Leistung, Name der Arbeitskraft, vertraglich vereinbarten Stundensatz und geleistete Arbeitsstunden. Es wird vermutet, dass der mit den so aufgestellten Stundenzetteln dokumentierte Aufwand den tatsächlichen Kosten der Tischlerei Kaluza inklusive angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn entspricht. Der Kunde kann nachweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer ausgefallen ist.

6. Anpassung der Vergütung bei geänderten/zusätzlichen Ausführungsleistungen

6.1 Die Höhe der Vergütung für reine Mengenänderungen richtet sich nach den vereinbarten Preisen.

6.2 Bei allen anderen geänderten/zusätzlichen Ausführungsleistungen, bestimmt sich die Vergütung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Als angemessen gilt, soweit nichts anderes vereinbart wird, ein Zuschlagsatz von 15 Prozent.

7. Stundensätze

Ist nach diesen Vertragsbedingungen oder den gesetzlichen Regelungen auf Stundensätze abzustellen, gelten die folgenden Stundensätze:

  • für Projektleiter: 75 €/Stunde
  • für Facharbeiter/Meister 65 €/Stunde
  • für Helfer 49 €/Stunde

8. Abnahme und Gefahrtragung

8.1 Die Abnahme der Leistungen der Tischlerei Kaluza unterliegt keiner Form.

8.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Tischlerei Kaluza dem Kunden nach Fertigstellung schriftlich eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Wenn der Kunde die Abnahme verweigert, werden beide Parteien eine Zustandsfeststellung durchführen.

8.3 Auf Verlangen der Tischlerei Kaluza erfolgen Teilabnahmen für in sich abgeschlossene Teile der Gesamtleistung.

8.4 Die Gefahrtragung bis zur Abnahme richtet sich nach den Vorschriften des BGB.

9. Kündigung

9.1 Der Kunde kann bis zur Vollendung der Leistung den Vertrag jederzeit ohne Grund kündigen. Kündigt der Kunde ohne Grund, steht der Tischlerei Kaluza in diesem Fall die vereinbarte Vergütung zu. Sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie in Folge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft und ihres Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

9.2 Die Parteien sind beide berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen gemäß § 648a BGB.

9.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

9.4 Das Rücktrittsrecht des Kunden nach § 634 Nr. 3 BGB ist ausgeschlossen, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

10. Mängelhaftung und Verjährung

10.1 Die Gewährleistungsrechte richten sich nach dem BGB.

10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab der Abnahme, soweit sich nicht aus dem Gesetz eine längere Verjährungsfrist ergibt.

11. Vergütung, Rechnung und Zahlungsbedingungen

11.1 Für die Leistungen der Tischlerei Kaluza erhält diese eine Vergütung auf Basis der in ihrem Angebot vermerkten Preise. Es gilt der folgenden Zahlungsplan:

·   Mit Vertragsschluss: 30% der vereinbarten Vergütung

·   Mit Beginn der Ausführungsleistungen in der Werkstatt: 30% der vereinbarten Vergütung

·   Mit Abnahme und Schlussrechnungsstellung: 40% der vereinbarten Vergütung

Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 7 Werktage ab Rechnungsdatum, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbar ist.

11.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist allein der Zahlungseingang bei der Tischlerei Kaluza maßgeblich.

12. Haftung

12.1 Die Tischlerei Kaluza haftet entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Abweichend hiervon haftet die Tischlerei Kaluza im Falle leichter Fahrlässigkeit nur, soweit ein Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, oder wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt. Die Regelungen über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit die Haftung der Tischlerei Kaluza ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen der Tischlerei Kaluza.

13. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

13.1 Die Abtretung einer gegen die Tischlerei Kaluza gerichteten Forderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Tischlerei Kaluza. §354a HGB bleibt unberührt.

13.2 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

14. Urheberecht

Soweit die erbrachten Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, vereinbaren die Parteien: Das Veröffentlichungsrecht hinsichtlich der Planung und des Bauwerks (z.B. durch Abdruck in Fachzeitschriften oder durch Aushängen in Ausstellungen) steht sowohl dem Kunden als auch der Tischlerei Kaluza zu. Derartigen Veröffentlichungen kann die andere Partei nur aus wichtigem Grunde widersprechen. Bei Veröffentlichungen durch den Kunden hat die Tischlerei Kaluza Anspruch darauf, als Planverfasser namentlich genannt zu werden.

15. Gerichtsstand/anwendbares Recht

15.1 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Viersen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seine Gültigkeit unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG).

16. Preisanpassung

Die Tischlerei Kaluza kann die mit dem Kunden vereinbarten Preise bei einer Erhöhung der Einkaufspreise für die Materialien anpassen. Steigerungen oder Senkungen der Materialpreise werden von der Tischlerei Kaluza durch den Vergleich von Lieferantenangeboten zum Zeitpunkt ihres Angebotes an den Kunden einerseits und Lieferantenangeboten zum Zeitpunkt der Bestellung der Materialien durch die Tischlerei Kaluza andererseits ermittelt und nachgewiesen. Der Vertragspreis wird in Höhe der Differenz zwischen den Lieferantenangeboten zum Zeitpunkt des Angebotes der Tischlerei Kaluza und zum Zeitpunkt der Bestellung der Materialien durch die Tischlerei Kaluza erhöht. Ein Preisanpassungsanspruch besteht nicht, wenn die Materialpreisabweichung unter 5 Prozent liegt.

17. Sonstiges

17.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Unwirksamkeit zu beheben bzw. die Lücke auszufüllen.

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